Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung

Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Gefahrenabwehrverordnung vom 22.03.2022 gemäß § 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 geändert wird. Der Passus „Müllgefäße durchsucht“ ist zu streichen.
Begründung
Mit Einführung der Gefahrenabwehrverordnung entspricht das Flaschensammeln in Müllgefäßen einer Ordnungswidrigkeit und wird mit 50€ geahndet.
Es sollte nach unserer Meinung keiner mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er beispielswiese Flaschen sammelt um sich ein paar Euro dazuzuverdienen. Selbstverständlich sollte dabei kein Müll im Umfeld der Mülleimer hinterlassen werden.
Durch die Satzungsänderung wird auch die Anschaffung von Pfandringen unnötig, die in den Nachbarkommunen höchst umstritten sind und nun in einem Modellversuch in Flörsheim installiert wurden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.